Lückenlose Historie! Neuwagenrechnung! 84.000 km!
Dieser BMW 740i (E38) in edlem Orientblau Metallic ist mehr als nur eine Limousine – er ist ein Zeitzeuge aus einer Ära, in der Ingenieurskunst und Zurückhaltung noch Hand in Hand gingen. 1997 im BMW Autohaus Velbert ausgeliefert, wurde er von seinem Erstbesitzer, einem Herrn des Jahrgangs 1922, mit Bedacht bestellt und über mehr als zwei Jahrzehnte liebevoll gepflegt. Der Neupreis lag damals bei rund 136.999 DM – ein klares Bekenntnis zu Komfort, Stil und Qualität.
Bis 2021 blieb der Wagen in seinem Besitz, ehe er mit einem Kilometerstand von nur 82.000 km an einen Sammler bei Wien verkauft wurde. Dort erhielt der 7er nochmals einen umfangreichen Service, wurde jedoch kaum gefahren.
Die Historie ist vollständig und lückenlos dokumentiert – mit allen Rechnungen, TÜV-Berichten, der originalen Neuwagenrechnung, sämtlichen Bordunterlagen und einem gepflegten Serviceheft. Gewartet wurde das Fahrzeug ausschließlich bei BMW Velbert (AVG/Procar), was seine außergewöhnliche Authentizität zusätzlich unterstreicht.
Ein E38 in dieser Qualität ist heute selten geworden: elegant, kultiviert, technisch solide und voller Originalsubstanz. Ein echter Klassiker der Moderne – für Kenner, die verstehen, warum der 7er dieser Generation als der schönste BMW seiner Zeit gilt.
Für weitere Fotos und Informationen zu diesem und anderen Fahrzeugen, besuchen Sie gerne unsere Website: www.cog-classics.com.
Das Fahrzeug kann jederzeit nach vorheriger Terminabsprache bei uns besichtigt werden, damit wir sicherstellen können, dass sich der Wagen an dem jeweils passenden Standort befindet.
Das Fahrzeug wird im Kundenauftrag verkauft. Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Die Fahrzeugbeschreibung dient lediglich der allgemeinen Identifizierung des Fahrzeuges und stellt keine Gewährleistung im kaufrechtlichen Sinne dar. Die Angaben erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und sind ohne Gewähr. Die im Internet gemachten Angaben sind unverbindliche Beschreibungen. Eingabefehler und Irrtümer vorbehalten. Die gemachten Angaben gelten nicht als zugesicherte Eigenschaft sondern werden im Kaufvertrag niedergeschrieben.
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