Fantastischer Zustand! V12!
Wer Oldtimer 12 Zylinder Limousinen fahren will, kommt an Jaguar nicht vorbei. Der 1972 eingeführte XJ 12 mit 5.3 Liter V12 aus dem legendärem Sportwagen E-Type war lange eine der wenigen Edellimousinen mit Zwölfzylindermotor, der Königsgattung im Motorenbau.
Dieser Jaguar XJ 12 befindet sich seit 2005 in der Hand von Herrn B. Die erste Rechnung, die uns vorliegt wurde am 18.01.2005 an Herrn B. ausgestellt und beinhaltet diverse Kleinigkeiten. Seit dieser Zeit liegen uns alle Rechnungen, Dokumente und TÜV Berichte vor. Auch einige einzelne Unterlagen der Vorbesitzer sind in den Dokumenten enthalten. Im Laufe der Jahre wurden alle Serviceintervalle eingehalten und sämtliche technischen Arbeiten erledigt. Im Jahre 2009 bekam der Jaguar eine umfangreiche technische Überholung. Darunter fiel ein großer Service inkl. Zündkerzenwechsel und neue Benzinleitungen. Zusätzlich wurden sämtliche Wasserschläuche und Ventile geprüft und erneuert. Im Jahre 2004 bekam der XJ12 einen neuen Klimakompressor, sowie neue Motoren für Fensterheber und Wischanlage.
Nicht viele Klassiker lassen sich im Alltag so angenehm fahren wie ein Jaguar XJ. Gerade bei diesem Exemplar ist es sehr einfach: Reinsetzen, losfahren. Er könnte perfekt als Alltagsauto dienen, aber auch für einen Sammler wäre er durch seinen allgemeinen fantastischen Zustand eine Bereicherung.
Das Fahrzeug kann jederzeit nach vorheriger Terminabsprache bei uns besichtigt werden, damit wir sicherstellen können, dass sich der Wagen an dem jeweils passenden Standort befindet.
Das Fahrzeug wird im Kundenauftrag verkauft. Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Die Fahrzeugbeschreibung dient lediglich der allgemeinen Identifizierung des Fahrzeuges und stellt keine Gewährleistung im kaufrechtlichen Sinne dar. Die Angaben erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und sind ohne Gewähr. Die im Internet gemachten Angaben sind unverbindliche Beschreibungen. Eingabefehler und Irrtümer vorbehalten. Die gemachten Angaben gelten nicht als zugesicherte Eigenschaft sondern werden im Kaufvertrag niedergeschrieben.
Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Trotz größter Sorgfalt sind Fehler im Inserat nicht ausgeschlossen.